Das Aufnahmeverfahren der Kulturwerkschule orientiert sich u.a. an der Aufnahmeordnung der Laborschule Bielefeld von 2017 und übernimmt daraus Abschnitte.
Präambel
Die Kulturwerkschule versucht ein Beispiel dafür zu geben, wie in einer pluralistischen Gesellschaft die Unterschiede bejaht und Minderheiten geschützt, Kinder und Jugendliche verschiedener Herkunft und Begabung durch gelebte Toleranz, Mitmenschlichkeit und Demokratie zu mündigen Bürger*innen aufwachsen können.
Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich in einer solchen Gesellschaft zurechtzufinden und in ihr zu leben, ohne sie hinzunehmen wie sie ist. Die Kulturwerkschule will Kinder und Jugendliche in ihrer Unterschiedlichkeit ernst nehmen, als Personen stärken und ermutigen, ihnen Selbstbewusstsein und Lebenszuversicht ermöglichen. Und sie will die Kinder und Jugendlichen mit Grundlagen von Kultur und Gesellschaft vertraut machen: Technik und Wissenschaft sowie Kunst, Religion, Philosophie und Politik.
Die Kulturwerkschule versteht sich als Schule für alle Kinder, unabhängig von sozialer Schicht, Glaubensrichtung, Migrationshintergrund, Schulleistungsvermögen, etc. Die Schule soll in ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Gesellschaft im Kleinen sein. Dazu soll die Schülerschaft sozial so zusammengesetzt sein, dass sie der sie umgebenden Gesellschaft ähnelt. Eine solche Zusammensetzung muss, zumal an einer Schule in freier Trägerschaft, aktiv hergestellt werden. Das Aufnahmeverfahren berücksichtigt daher Aspekte einer sozialen Durchmischung. Die Kulturwerkschule will eine Schule sein für alle Kinder. Wir nehmen daher ausdrücklich auch Schüler*innen auf, die eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium bekommen haben.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens für die 1. und 5. Klasse
Die Aufnahmeanträge sind auf der Homepage der Kulturwerkschule erhältlich. Sie müssen bis zum 1. Dezember eines Jahres bei der Kulturwerkschule vollständig ausgefüllt eingegangen sein. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden im Aufnahmeverfahren berücksichtigt. Sollten danach noch Plätze frei sein oder werden, können weitere Aufnahmerunden mit entsprechenden Stichtagen oder Einzelaufnahmen durchgeführt werden.
Ablauf Aufnahme Grundschule
- Nach Anmeldeschluss vergeben wir, wie Sie sicher wissen, die Plätze nach einem Sozialschlüssel. Anhand der Anmeldebögen und ggf. ergänzendem Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt also die endgültige Auswahl der Kinder.
- Die Eltern der aufgenommenen Kinder erhalten in der Regel bis Ende Januar den Schulvertrag zugesandt, den Sie uns dann unterschrieben zurücksenden.
Die Eltern der nicht-aufgenommenen Kinder werden ebenfalls bis Ende Januar schriftlich benachrichtigt. Nicht aufgenommene Anmeldungen werden bis auf Widerruf auf einer Nachrückliste geführt. Wenn dann angemeldete Kinder wieder abspringen, kontaktieren wir die Nachrücker auf der Warteliste kurzfristig.
Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!
Ablauf Aufnahme Oberschule
- Nach Anmeldeschluss vergeben wir, wie Sie sicher wissen, die Plätze nach einem Sozialschlüssel. Anhand der Anmeldebögen wird auf Basis des Sozialschlüssels der Kulturwerkschule eine erste Gruppe an potentiellen Schüler*innen ausgewählt. Diese erhalten eine Einladung zu einem Kennenlernnachmittag an der Schule. Diese Nachricht geht Ihnen Mitte Dezember zu.
- Am Kennenlerntag werden Spiele gespielt und kleine Lernaufgaben gestellt. Ziel ist es, über den Sozialschlüssel hinaus eine gute Mischung der Klassen zu erreichen. Der Kennenlerntag wird Mitte Januar stattfinden. Danach erfolgt die endgültige Auswahl der Kinder, bei mehr Anmeldungen in einer bestimmten Kategorie des Sozialschlüssels entscheidet letztlich das Los.
- Die Eltern der nach dem Kennenlerntag aufgenommenen Kinder erhalten bis Mitte Februar den Schulvertrag zugesandt, den Sie uns dann unterschrieben zurücksenden.
Die Eltern der nicht-aufgenommenen Kinder werden ebenfalls bis Mitte Februar schriftlich benachrichtigt. Nicht aufgenommene Anmeldungen werden bis auf Widerruf auf einer Nachrückliste geführt. Wenn dann angemeldete Kinder wieder abspringen, kontaktieren wir die Nachrücker auf der Warteliste kurzfristig.
Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Aufnahmegremium bestehend aus Schulleitung und Geschäftsführung. Die Daten, die ausschließlich für das Aufnahmeverfahren notwendig sind, dürfen nur der Geschäftsführung zugänglich gemacht werden. Die Angaben hierzu erfolgen in einem verschlossenen Umschlag. Die Angaben werden anonymisiert und für das Auswahlverfahren mit einer Kennziffer versehen. Dieser Teil des Aufnahmeantrags wird sofort nach der Auswertung vernichtet. Das Aufnahmegremium trifft die Aufnahmeentscheidung anonymisiert auf Grundlage der Kennziffern.
Kriterien für die Aufnahme
- Pro Schuljahr werden max. 55 Kinder in den Jahrgängen eins und fünf aufgenommen.
- Übersteigt die Zahl der Anträge die Zahl der zu vergebenden Plätze für Schülerinnen und Schüler, so erfolgt eine Auswahl.
- Jeweils die Hälfte der Plätze werden an Jungen und Mädchen vergeben
- Geschwisterkinder und Kinder von Mitarbeiter*innen werden unabhängig von der Entfernung zum Wohnort und sozialer Schicht bevorzugt aufgenommen. Kinder aus einer Wohngemeinschaft (gemeinsamer Haushalt), werden auf Antrag wie Geschwisterkinder behandelt. Kinder von Mitarbeiter*innen, werden berücksichtigt, wenn diese zum Zeitpunkt des Stichtages der Anmeldung an der Schule beschäftigt sind.
- Die Aufnahme der Kinder erfolgt dann nach einem Sozialschlüssel (Punkte 6-9).
- Der Sozialschlüssel richtet sich nach dem höchsten Bildungsabschluss eines Elternteils des angemeldeten Kindes.
- Es werden so viele Kinder mit Migrationserfahrung aufgenommen, wie sie anteilig in der Gesellschaft Dresdens vorkommen. Diese sind für uns Kinder, deren Verkehrssprache in der Familie nicht überwiegend Deutsch ist.
- Kinder mit Fluchterfahrung können zusätzlich zu den zu vergebenden Plätzen aufgenommen werden.
- Die Kulturwerkschule sollen über alle Jahrgänge hinweg anteilig ebenso viele Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchen wie sie im Durchschnitt in Dersden vorkommen.
- Muss zwischen Bewerbungen mit demselben Geschlecht und demselben Sozialschlüssel entschieden werden, entscheidet die kürzere Entfernung von Wohnung zur Schule. Bei gleicher Entfernung wird gelost.
- Die gesellschaftlichen Richtzahlen für die Punkte 6 bis 9 werden regelmäßig aktualisiert. Sie sollen pro Jahrgang der Klassen 1-10 nicht erheblich unter- oder überschritten werden. Begründete Abweichungen und Härtefallregelungen sind möglich. Das Verfahren kann bei Bedarf vom Aufnahmegremium verändert werden. Die Schulkonferenz wird hierüber informiert.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens für die Nachrücker in den Klassen 1-9
- Wird ein Kind abgemeldet, so kann der frei gewordene Platz im Nachrückverfahren wieder besetzt werden.
- Eine Abmeldung ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vorgenommen wird. (vgl. Schulvertrag)
- Es kann nur bis zum Schuljahresbeginn des Jahrgangs 9 nachgerückt werden.
- Nachrückbewerberinnen und -bewerber werden nach pädagogischen Gesichtspunkten aufgenommen. Hier gilt der Grundsatz, dass die bestehende Gruppe, in die nachgerückt wird, und die aufzunehmende Schülerin bzw. der Schüler pädagogisch zueinander passen. Die Aufnahmekriterien gelten wenn möglich entsprechend.
Gastschüler*innen
Gastschülerinnen und -schüler können für einen vertretbaren Zeitraum aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz über die Aufnahme der Gastschülerin bzw. des Gastschülers.