Die Kulturwerkschule ist ...

  • … eine Schule für alle Kinder.
  • … eine Schule, in der Kinder lernen, erfinden, konstruieren, entdecken, experimentieren, spielen, entwickeln, herstellen, verstehen. 
  • … eine Schule, die Stadt und Gesellschaft mitgestaltet.

Dies sind unsere pädagogischen Leitlinien, die die Grundlage für das Konzept bilden:

Eine Schule für alle Kinder

Die Kulturwerkschule ist offen für alle Kinder und Jugendliche. 

Die Schule soll in ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Gesellschaft im Kleinen sein. In der Kulturwerkschule werden Unterschiede zwischen Menschen bewusst anerkannt und als Bereicherung verstanden. In ihr werden verschiedene Sprachen gesprochen und gelernt.

Lernen und Lernwege

Kinder lernen und entwickeln sich auf unterschiedliche Weise und unterschiedlich schnell. 

In der Kulturwerkschule müssen nicht alle zur gleichen Zeit das Gleiche tun und lernen. Neben grundlegenden gemeinsamen Lernerfahrungen gibt es unterschiedliche Lernwege- und Angebote. Die Kinder und Jugendlichen dürfen und sollen unterschiedliche Lern- und Leistungsprofile entwickeln. Lerninhalte gehen von „echten“ Aufgaben aus, von Dingen die gebraucht werden, wo man selbst gebraucht wird. 

Alltagsrelevante Problemstellungen ermöglichen ein Lernen in Sinnzusammenhängen. An der Kulturwerkschule wird möglichst viel Belehrung durch Erfahrung ersetzt. Unser pädagogisches Konzept gibt es hier als Download.

Stadtteilschule

Die Kulturwerkschule versteht sich als eine „In-die Stadt-hinein-Schule“. 

Sie möchte aktiv das Stadtteilleben mitgestalten. Sie sucht aktiv Aufgaben der Mitgestaltung im Stadtteil. Das Umfeld, die nähere Umgebung dient als Lernmöglichkeit. Kontakte zu Menschen und Institutionen werden gepflegt, das Schulleben planvoll mit dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Stadtteils verbunden.

Rolle und Aufgaben der Eltern

Wir sehen Eltern in zwei Rollen an der Kulturwerkschule: 

  • Eltern stehen als Expert*innen für ihre Kinder im regelmäßigen und kontinuierlichen Austausch mit den Pädagog*innen über die Lernwege ihrer Kinder. 
  • Als Repräsentant*innen der Gesellschaft sind sie gestaltender und mitbestimmender Teil der Schule. Sie schlagen Themen für Unterrichtseinheiten mit vor, nehmen an Festen, Ausflügen, Projekten teil, und bringen ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinsamen Schulaktivitäten (z.B. Bau am Schulgebäude, große Theateraufführung,…) ein.

Kultur und Werk

Kulturelle Bildung 

Kultur zeigt sich im Zusammenleben von Menschen mit anderen, mit ihrer Umwelt, ihrem Umgang mit Natur und deren Veränderung. Als solche muss Kultur plural verstanden werden. Sie zeigt sich in vielfältigsten Ausdrucksformen und bezieht sich dabei auf eigene und fremde, vergangene, gegenwärtige und künftige Kulturen. Sie befindet sich also in stetiger Entwicklung. 

Die Kulturwerkschule greift dieses Kulturbild auf, indem Möglichkeitsräume zur Auseinandersetzung und Umsetzung eröffnet werden: Sei es in Form bildender und darstellender Kunst, wie Tanz, Theater, Malerei, Grafik…, in Form von technischen Konstruktionen, aber auch in Form von Festen, gemeinsamen Stadtteilaktionen oder Schule. 

Über die Auseinandersetzung mit Zeitgeschichte, spezieller mit Kunst-, Kultur- und Technikgeschichte, wollen wir zum Wahrnehmen und Verstehen anregen, zu einem Sich-in-Bezug-setzen. Es geht um das Verstehen, dass das eigene Handeln kulturell geprägt wurde und Kultur mitprägen wird. Es geht um Zugänge zur klassischen Hochkultur (Tanz, Theater, Musik…) wie auch um gelebte Kultur im Alltag, beispielsweise im Miteinander in Schule oder auch im Stadtteil. 

 

Technische Bildung 

Als Werk wird ein Produkt verstanden. Dieses verweist auf einen Schaffensprozess und den Ort des Erschaffens (Werkstätten, Labore…).

Das Werk in der Kulturwerkschule nimmt alle drei Bedeutungsebenen auf und meint sowohl ein von Menschen geschaffenes Produkt als auch die Stätte seines Wirkens. Im Werk wird also ein menschliches Wirken sichtbar, seine Gedanken und Überlegungen. Schülerinnen und Schüler erkennen ein Problem, suchen Lösungen und probieren diese in Werkstätten aus. Sie begreifen Wirkungsweisen, setzen sich mit Werken anderer auseinander, besuchen andere Produktionsstätten, vernetzen sich, sodass neue Perspektiven auf den eigenen Schaffensprozess eröffnet werden. 

Wir wollen zum Sich-Verwirklichen und Ausprobieren, zum aktiven (Mit-)Gestalten (von Schule, Stadtteil und eigener Lebenswelt) anregen. Die Bedeutung des Werks für die Kulturwerkschule liegt in diesem Aufeinandertreffen zentraler Aspekte kultureller und technischer Bildung.

Aufnahmeverfahren der Kulturwerkschule

Das Aufnahmeverfahren der Kulturwerkschule orientiert sich u.a. an der Aufnahmeordnung der Laborschule Bielefeld von 2017 und übernimmt daraus Abschnitte.

Präambel

Die Kulturwerkschule versucht ein Beispiel dafür zu geben, wie in einer pluralistischen Gesellschaft die Unterschiede bejaht und Minderheiten geschützt, Kinder und Jugendliche verschiedener Herkunft und Begabung durch gelebte Toleranz, Mitmenschlichkeit und Demokratie zu mündigen Bürger*innen aufwachsen können. 

Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich in einer solchen Gesellschaft zurechtzufinden und in ihr zu leben, ohne sie hinzunehmen wie sie ist. Die Kulturwerkschule will Kinder und Jugendliche in ihrer Unterschiedlichkeit ernst nehmen, als Personen stärken und ermutigen, ihnen Selbstbewusstsein und Lebenszuversicht ermöglichen. Und sie will die Kinder und Jugendlichen mit Grundlagen von Kultur und Gesellschaft vertraut machen: Technik und Wissenschaft sowie Kunst, Religion, Philosophie und Politik. 

Die Kulturwerkschule versteht sich als Schule für alle Kinder, unabhängig von sozialer Schicht, Glaubensrichtung, Migrationshintergrund, Schulleistungsvermögen, etc. Die Schule soll in ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Gesellschaft im Kleinen sein. Dazu soll die Schülerschaft sozial so zusammengesetzt sein, dass sie der sie umgebenden Gesellschaft ähnelt. Eine solche Zusammensetzung muss, zumal an einer Schule in freier Trägerschaft, aktiv hergestellt werden. Das Aufnahmeverfahren berücksichtigt daher Aspekte einer sozialen Durchmischung. Die Kulturwerkschule will eine Schule sein für alle Kinder. Wir nehmen daher ausdrücklich auch Schüler*innen auf, die eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium bekommen haben.

Ablauf des Aufnahmeverfahrens für die 1. und 5. Klasse

Die Aufnahmeanträge sind auf der Homepage der Kulturwerkschule erhältlich. Sie müssen bis zum 1. Dezember eines Jahres bei der Kulturwerkschule vollständig ausgefüllt eingegangen sein. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden im Aufnahmeverfahren berücksichtigt. Sollten danach noch Plätze frei sein oder werden, können weitere Aufnahmerunden mit entsprechenden Stichtagen oder Einzelaufnahmen durchgeführt werden.

Ablauf Aufnahme Grundschule

  • Nach Anmeldeschluss vergeben wir, die Plätze nach einem Sozialschlüssel. Anhand der Anmeldebögen und ggf. ergänzendem Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt also die endgültige Auswahl der Kinder. 
  • Die Eltern der aufgenommenen Kinder erhalten in der Regel bis Ende Januar den Schulvertrag zugesandt, den Sie uns dann unterschrieben zurücksenden. Die Eltern der nicht-aufgenommenen Kinder werden ebenfalls bis Ende Januar schriftlich benachrichtigt. Nicht aufgenommene Anmeldungen werden bis auf Widerruf auf einer Nachrückliste geführt. Wenn dann angemeldete Kinder wieder abspringen, kontaktieren wir die Nachrücker auf der Warteliste kurzfristig. Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!

Ablauf Aufnahme Oberschule

  • Nach Anmeldeschluss vergeben wir, wie Sie sicher wissen, die Plätze nach einem Sozialschlüssel. Anhand der Anmeldebögen wird auf Basis des Sozialschlüssels der Kulturwerkschule eine erste Gruppe an potentiellen Schüler*innen ausgewählt. Diese erhalten eine Einladung zu einem Kennenlernnachmittag an der Schule. Diese Nachricht geht Ihnen Mitte Dezember zu. 
  • Am Kennenlerntag werden Spiele gespielt und kleine Lernaufgaben gestellt. Ziel ist es, über den Sozialschlüssel hinaus eine gute Mischung der Klassen zu erreichen. Der Kennenlerntag wird Mitte Januar stattfinden. Danach erfolgt die endgültige Auswahl der Kinder, bei mehr Anmeldungen in einer bestimmten Kategorie des Sozialschlüssels entscheidet letztlich das Los. 
  • Die Eltern der nach dem Kennenlerntag aufgenommenen Kinder erhalten bis Mitte Februar den Schulvertrag zugesandt, den Sie uns dann unterschrieben zurücksenden. 
  • Die Eltern der nicht-aufgenommenen Kinder werden ebenfalls bis Mitte Februar schriftlich benachrichtigt. Nicht aufgenommene Anmeldungen werden bis auf Widerruf auf einer Nachrückliste geführt. Wenn dann angemeldete Kinder wieder abspringen, kontaktieren wir die Nachrücker auf der Warteliste kurzfristig. 
  • Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen! 


Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Aufnahmegremium bestehend aus Schulleitung und Geschäftsführung. Die Daten, die ausschließlich für das Aufnahmeverfahren notwendig sind, dürfen nur der Geschäftsführung zugänglich gemacht werden. Die Angaben hierzu erfolgen in einem verschlossenen Umschlag. Die Angaben werden anonymisiert und für das Auswahlverfahren mit einer Kennziffer versehen. Dieser Teil des Aufnahmeantrags wird sofort nach der Auswertung vernichtet. Das Aufnahmegremium trifft die Aufnahmeentscheidung anonymisiert auf Grundlage der Kennziffern.

Kriterien für die Aufnahme

  • Pro Schuljahr werden max. 55 Kinder in den Jahrgängen eins und fünf aufgenommen. 
  • Übersteigt die Zahl der Anträge die Zahl der zu vergebenden Plätze für Schülerinnen und Schüler, so erfolgt eine Auswahl. 
  • Jeweils die Hälfte der Plätze werden an Jungen und Mädchen vergeben 
  • Geschwisterkinder und Kinder von Mitarbeiter*innen werden unabhängig von der Entfernung zum Wohnort und sozialer Schicht bevorzugt aufgenommen. 
  • Kinder aus einer Wohngemeinschaft (gemeinsamer Haushalt), werden auf Antrag wie Geschwisterkinder behandelt. Kinder von Mitarbeiter*innen, werden berücksichtigt, wenn diese zum Zeitpunkt des Stichtages der Anmeldung an der Schule beschäftigt sind. 
  • Die Aufnahme der Kinder erfolgt dann nach einem Sozialschlüssel (Punkte 6-9). 
  • Der Sozialschlüssel richtet sich nach dem höchsten Bildungsabschluss eines Elternteils des angemeldeten Kindes. 
  • Es werden so viele Kinder mit Migrationserfahrung aufgenommen, wie sie anteilig in der Gesellschaft Dresdens vorkommen. Diese sind für uns Kinder, deren Verkehrssprache in der Familie nicht überwiegend Deutsch ist. 
  • Kinder mit Fluchterfahrung können zusätzlich zu den zu vergebenden Plätzen aufgenommen werden. 
  • Die Kulturwerkschule sollen über alle Jahrgänge hinweg anteilig ebenso viele Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchen wie sie im Durchschnitt in Dresden vorkommen. 
  • Muss zwischen Bewerbungen mit demselben Geschlecht und demselben Sozialschlüssel entschieden werden, entscheidet die kürzere Entfernung von Wohnung zur Schule. Bei gleicher Entfernung wird gelost. 
  • Die gesellschaftlichen Richtzahlen für die Punkte 6 bis 9 werden regelmäßig aktualisiert. Sie sollen pro Jahrgang der Klassen 1-10 nicht erheblich unter- oder überschritten werden. Begründete Abweichungen und Härtefallregelungen sind möglich. Das Verfahren kann bei Bedarf vom Aufnahmegremium verändert werden. Die Schulkonferenz wird hierüber informiert.

Ablauf des Aufnahmeverfahrens für die Nachrücker in den Klassen 1-9

  • Wird ein Kind abgemeldet, so kann der frei gewordene Platz im Nachrückverfahren wieder besetzt werden. 
  • Eine Abmeldung ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vorgenommen wird. (vgl. Schulvertrag) 
  • Es kann nur bis zum Schuljahresbeginn des Jahrgangs 9 nachgerückt werden. 
  • Nachrückbewerberinnen und -bewerber werden nach pädagogischen Gesichtspunkten aufgenommen. Hier gilt der Grundsatz, dass die bestehende Gruppe, in die nachgerückt wird, und die aufzunehmende Schülerin bzw. der Schüler pädagogisch zueinander passen. Die Aufnahmekriterien gelten wenn möglich entsprechend.

Gastschüler*innen

Gastschülerinnen und -schüler können für einen vertretbaren Zeitraum aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz über die Aufnahme der Gastschülerin bzw. des Gastschülers.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.